Grundregeln der WBO
Die WBO regelt Wettbewerbe, da diese einer Leistungsregistrierung nicht unterliegen. Diese WBO möchte Veranstalter dazu motivieren, breitensportlich ausgerichtete Wettbewerbe durchzuführen.
Grundregeln (Auszug WBO)
1.) Alle im Pferdesport beteiligten Personen sind zu sportlich fairem Verhalten gegenüber dem Pferd und zu sportlich fairer Haltung untereinander verpflichtet.
2.) Die Regeln dienen der Umsetzung und Förderung des Pferdesports in seiner ganzen Vielfalt . . . . . . . ,
. . . wobei Spaß und Motivation aller Sportler unter Einhaltung der Regeln im Vordergrund stehen.
3.) Die Regeln sind für alle Veranstalter , Teilnehmer und Richter/Prüfer verbindlich. . . . . . Im Zweifelsfall soll ohne Benachteiligung anderer Teilnehmer zugunsten des Teilnehmers entschieden werden.
4.) Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer muss den Grundsätzen der Unfallverhütung, des Tierschutzes und ggf. der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
5.) Wettbewerbe werden grundsätzlich nicht mit Geldpreisen ausgeschrieben. Schleifen, Stallplaketten, etc. und angemessene Ehrenpreise sind jedoch möglich.
6.) Veranstalter von Wettbewerben (WB) können sein: die FN, Landes-, Bezirks- oder Kreisverbände, deren Vereine und Mitgliedsbetriebe sowie die Anschlussverbände der FN.